Standardleistungen
1) Standardverträge bzw. -vereinbarungen zur Kostenoptimierung
- Gemeinsamer Einkauf von Heizöl von jeweils ca. 100.000 l für alle verwalteten Wohnobjekte.
- Einbindung der Objekte in Poolverträge für alle nötigen Versicherungen, sobald die bestehenden Verträge kündbar sind. Z. B. Abschluss von Gebäudehaftpflichtversicherungen zu 4,50 € pro Wohnung, 0,15 € pro 1.000 € für Verbundene Gebäudeversicherungen und 32 % Nachlass auf die Prämien der Feuerversicherung beim ehemaligen Monopolversicherer, der Sparkassen – Versicherung Darmstadt.
- Postengebühren von lediglich 0,35 € pro Buchungssatz im Lastschrifteinzugsverfahren.
- Verzinsung der Festgelder jeweils mit dem Zinssatz 'EURIBOR - 0,3 %' für 30 Tage bei wöchentlicher Anpassung. Basis ist eine Festgeldanlage in einer Gesamthöhe aller Treuhand-Festgeldkonten von über 7,5 Millionen €.
- Rahmenverträge mit den Herstellern der Aufzüge (z. Zeit OTIS, Schindler, Kone, Thyssen), erheblich günstigere Wartungskosten durch besonders vereinbarte Einmalzahlungen im ersten Quartal.
- Jede größere Reparatur für die Aufzüge wird ausgeschrieben, mittelständische Unternehmen können meistens erheblich günstiger anbieten.
- Mit einigen, häufig für unsere Gemeinschaften tätigen Handwerksbetrieben sind Skonti von 3 % für Rechnungen bis 500 €, 5 % für Rechnungen über 500 € vereinbart.
2) Objektpflege mit eigener Datenverarbeitung
- Übernahme und Eingabe der Objektdaten in das Abrechnungssystem unserer Verwaltung.
- Stets aktuelle Informationen an allen Arbeitsplätzen durch Datenpflege in einen PC-Netz für z. B. Adressenänderungen, Änderungen der Bankverbindung und objektbezogene Änderungen.
3) Rechnungslegung
- Aufstellung und Durchführung des Wirtschaftsplans.
- Erstellung der Gesamt- und Einzelabrechnungen.
- Über die Pflicht zur Ein-/Ausgabenrechnung hinaus, Erstellung einer Bilanz der Forderungen/Verbindlichkeiten der Gemeinschaft.
- Inkasso der Wohngelder. Angestrebt wird das Inkasso über Einzugsaufträge, um unnötige Rückstände einzelner Eigentümer zu vermeiden.
- Abrechnung der Hausmeisterkasse.
- Abrechnung der Waschmaschinen-Einnahmen.
- Abwicklung der Heiz-/Warmwasserkostenabrechnung.
- Einholung rückständiger Leistungen, Mahn- und Klageverfahren bei Eigentümern mit einem Rückstand von mehr als 2 Wohngeldern, nach 2 Mahnungen Einschaltung eines Rechtsanwaltes zu Lasten des Wohnungseigentümers einschl. Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung für die betroffene Wohnung durch entsprechenden Beschluss der Eigentümergemeinschaft.
- Gesonderte Rechnungslegungen auf Beschluss der Eigentümerversammlung, wie z. B. Abrechnung der Verbrauchswerte nach Erfahrungswerten der Vorjahre.
- Vorbereitung und Einberufung der ordentlichen jährlichen Eigentümerversammlung.
- Erstellung der Jahresabrechnung bis zum 31. Mai des Folgejahres.
- Leitung der Eigentümerversammlung inkl. Personalkosten und Spesen, Unterzeichnung des Protokolls sofort nach Abschluss der Versammlung.
- Versand des Protokolls an alle Eigentümer.
- Durchführung von Beschlüssen der Gemeinschaft.
- Durchführung von Besprechungen mit dem Verwaltungsbeirat.
- Aufstellung von Haus-, Garagen- und anderen Nutzungsordnungen.
- Einstellung und Entlassung von Personal (Hausmeister, Reinigungskräfte etc.) inkl. Verträge.
- Aufsicht, Kontrolle und Weisung des Hausmeisters.
- Führung von Lohnkonten für geringfügig Beschäftigte und Festangestellte Kräfte.
- Abschluss von Versicherungen, Abwicklung der gemeldeten Versicherungsschäden.
- Abschluss von Wartungsverträgen.
- Erteilung von Aufträgen für Instandhaltung/-setzung. Ab ca. 25.000 € pro Maßnahme wird die Einschaltung eines Fachingenieurs empfohlen.
- Übernahme der Prozesstandschaft, damit ggf. Anwaltskosten, die die Gemeinschaft zu tragen hat, um bis zu 65 % günstiger ausfallen.
- Regelmäßige Objektbegehung zwecks Feststellung des Instandhaltungs-/Instandsetzungsbedarfs.
- Für die Korrespondenz entstehen keine separaten Kosten wie z. B. für Porti, Kopien und Material.