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Wir verwalten zur Zeit 140 Eigentümergemeinschaften und Untergemeinschaften mit über 6000...

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Im zulässigen Rahmen beraten wir unsere Eigentümergemeinschaft in allen juristischen Fragen und...

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Haushalts- und Wirtschaftsführung, Nutzung möglicher Einsparpotentiale aufgrund des von uns zu...

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Erfahrung seit 40 Jahren in der Wohnungsverwaltung. Wir sind Ihre Adresse im Rhein-Main-Gebiet.

Instandhaltung

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Die Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums wird von uns in die Wege...

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Standardleistungen

1) Standardverträge bzw. -vereinbarungen zur Kostenoptimierung


  • Gemeinsamer Einkauf von Heizöl von jeweils ca. 100.000 l für alle verwalteten Wohnobjekte.
  • Einbindung der Objekte in Poolverträge für alle nötigen Versicherungen, sobald die bestehenden Verträge kündbar sind. Z. B. Abschluss von Gebäudehaftpflichtversicherungen zu 4,50 € pro Wohnung, 0,15 € pro 1.000 € für Verbundene Gebäudeversicherungen und 32 % Nachlass auf die Prämien der Feuerversicherung beim ehemaligen Monopolversicherer, der Sparkassen – Versicherung Darmstadt.
  • Postengebühren von lediglich 0,35 € pro Buchungssatz im Lastschrifteinzugsverfahren.
  • Verzinsung der Festgelder jeweils mit dem Zinssatz 'EURIBOR - 0,3 %' für 30 Tage bei wöchentlicher Anpassung. Basis ist eine Festgeldanlage in einer Gesamthöhe aller Treuhand-Festgeldkonten von über 7,5 Millionen €.
  • Rahmenverträge mit den Herstellern der Aufzüge (z. Zeit OTIS, Schindler, Kone, Thyssen), erheblich günstigere Wartungskosten durch besonders vereinbarte Einmalzahlungen im ersten Quartal.
  • Jede größere Reparatur für die Aufzüge wird ausgeschrieben, mittelständische Unternehmen können meistens erheblich günstiger anbieten.
  • Mit einigen, häufig für unsere Gemeinschaften tätigen Handwerksbetrieben sind Skonti von 3 % für Rechnungen bis 500 €, 5 % für Rechnungen über 500 € vereinbart. 

2) Objektpflege mit eigener Datenverarbeitung

  • Übernahme und Eingabe der Objektdaten in das Abrechnungssystem unserer Verwaltung.
  • Stets aktuelle Informationen an allen Arbeitsplätzen durch Datenpflege in einen PC-Netz für z. B. Adressenänderungen, Änderungen der Bankverbindung und objektbezogene Änderungen.

3) Rechnungslegung 

  • Aufstellung und Durchführung des Wirtschaftsplans. 
  • Erstellung der Gesamt- und Einzelabrechnungen. 
  • Über die Pflicht zur Ein-/Ausgabenrechnung hinaus, Erstellung einer Bilanz der Forderungen/Verbindlichkeiten der Gemeinschaft.
  • Inkasso der Wohngelder. Angestrebt wird das Inkasso über Einzugsaufträge, um unnötige Rückstände einzelner Eigentümer zu vermeiden.
  • Abrechnung der Hausmeisterkasse. 
  • Abrechnung der Waschmaschinen-Einnahmen.
  • Abwicklung der Heiz-/Warmwasserkostenabrechnung.
  • Einholung rückständiger Leistungen, Mahn- und Klageverfahren bei Eigentümern mit einem Rückstand von mehr als 2 Wohngeldern, nach 2 Mahnungen Einschaltung eines Rechtsanwaltes zu Lasten des Wohnungseigentümers einschl. Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung für die betroffene Wohnung durch entsprechenden Beschluss der Eigentümergemeinschaft. 
  • Gesonderte Rechnungslegungen auf Beschluss der Eigentümerversammlung, wie z. B. Abrechnung der Verbrauchswerte nach Erfahrungswerten der Vorjahre.
  • Vorbereitung und Einberufung der ordentlichen jährlichen Eigentümerversammlung.
  • Erstellung der Jahresabrechnung bis zum 31. Mai des Folgejahres.
  • Leitung der Eigentümerversammlung inkl. Personalkosten und Spesen, Unterzeichnung des Protokolls sofort nach Abschluss der Versammlung.
  • Versand des Protokolls an alle Eigentümer.
  • Durchführung von Beschlüssen der Gemeinschaft.
  • Durchführung von Besprechungen mit dem Verwaltungsbeirat.
  • Aufstellung von Haus-, Garagen- und anderen Nutzungsordnungen. 
  • Einstellung und Entlassung von Personal (Hausmeister, Reinigungskräfte etc.) inkl. Verträge.
  • Aufsicht, Kontrolle und Weisung des Hausmeisters.
  • Führung von Lohnkonten für geringfügig Beschäftigte und Festangestellte Kräfte.
  • Abschluss von Versicherungen, Abwicklung der gemeldeten Versicherungsschäden.
  • Abschluss von Wartungsverträgen.
  • Erteilung von Aufträgen für Instandhaltung/-setzung. Ab ca. 25.000 € pro Maßnahme wird die Einschaltung eines Fachingenieurs empfohlen. 
  • Übernahme der Prozesstandschaft, damit ggf. Anwaltskosten, die die Gemeinschaft zu tragen hat, um bis zu 65 % günstiger ausfallen.
  • Regelmäßige Objektbegehung zwecks Feststellung des Instandhaltungs-/Instandsetzungsbedarfs.
  • Für die Korrespondenz entstehen keine separaten Kosten wie z. B. für Porti, Kopien und Material.